Gesetzliche Anforderung als Chancen für die Gestaltung leistungsfördernder, menschengerechter Arbeit erkennen und nutzen.
Erkenntnisse der Arbeits- und Organisationspsychologie geben uns brauchbare Hilfestellungen für am System Mensch orientierte Gestaltung der Arbeitswelt. Damit wird es möglich, Fehlbeanspruchungen(2) zu erkennen und entgegen zu wirken.
Seit 1.1.2013 ist jedes Unternehmen in Österreich gesetzlich verpflichtet, auch psychisch fehlbeanspruchende Arbeitsbedingungen zu erkennen und durch gezielt gesetzte Maßnahmen zu verbessern.(1)
In der konkreten Umsetzung jedoch tauchen viele Fragen auf: Wie geht man vor? Wer ist einzubeziehen? Wer zu beauftragen? Welche Evaluierungsmethoden haben sich bewährt und werden anerkannt? Wie geht man mit den Ergebnissen um? Wie geht das: Arbeit resourcenbewußt gestalten und gleichzeitig im harten Wettbewerb bestehen? Welche Maßnahmen greifen?
Gerne berate ich Sie unverbindlich.
Mein Angebot:
[1] Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsplatzevaluierung (Ermittlung, Beurteilung von Gefahren, Maßnahmenfestlegung, einschließlich der Dokumentation gem. §§ 4 in Verbindung mit § 7 ASchG, und 5 ASchG, § 23 KJBG, § 2a MSchG) ist zu prüfen, ob arbeitsbedingte physische und psychische Belastungen vorliegen, die zu Fehlbeanspruchungen führen können.
[2] Siehe: Die am 1.1.2013 in Kraft getretene ASchG-Novelle (BGBl. I Nr. 118/2012), zur Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Gesundheit/Belastungen/default.htm